Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung unserer Autowaschstraße
Die Reinigung der Fahrzeuge in der Waschanlage erfolgt unter Zugrundelegung der der gesetzlichen Bestimmungen und nachfolgenden Bedingungen:
- Die Einfahrtshinweise, Zulässige Fahrzeugabmessungen / -eigenschaften sowie etwaige Anweisungen des Personals sind zu beachten.
- Lappland gewährleistet eine dem Stand der Waschanlagentechnik entsprechende ordnungsgemäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge.
- Der Kunde/Fahrzeugführer ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen könnten.
Andernfalls beschränkt sich die Haftung des Waschstraßenbetreiber auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
- Das Personal von Lappland kann alle Fahrzeuge zurückzuweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Waschanlage zu einer Beschädigung führen
könnte.
- Eine Haftung von Lappland entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile, die nicht zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören (z. B.
Zierleisten, Spiegel, Antennen, Scheibenwischer und Gestänge, Stoßfänger, Tankdeckel, Spoiler, Schiebedach-Windabweiser, Scheinwerfer-Wischanlage) verursacht worden ist, es sei denn, den
Waschstraßenbetreiber oder sein Personal trifft grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt auch, wenn der Kunde/Fahrzeugführer Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal nicht vor Verlassen des
Betriebsgrundstückes mitteilt; es sei denn, der Anlagenbetreiber oder sein Personal hat den Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet.
- Sollte eine Klausel dieser AGBs oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Zulässige Fahrzeugabmessungen / -eigenschaften (inkl. Spiegel, Dachreling, etc.)
- Breite Reifen und Felgen maximal 32 cm
- Höhe Reifen mindestens 5 cm
- Bodenfreiheit mindestens 12 cm
- Gesamthöhe maximal 2,13 m
- Gesamtbreite maximal 2,20 m
- Die Felgen dürfen keinen überstehenden Felgenrand besitzen (Reifen breiter als Felgen)
- Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen an der Hinterachse sind nicht zugelassen
Benutzung des SB-Bereiches
- "Vorsicht beim Saugen" aufgrund der Saugkraft der Sauger kann es möglich sein, dass lose im Fahrzeug liegende Teile bzw. Gegenstände aufgesaugt werden können für die keine Haftung übernommen
wird.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer groben Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers oder
seines Erfüllungsgehilfen.